STAPLERSCHEIN
Zum Fahren eines Gabelstaplers ist der Staplerschein notwendig – auch, wenn der Gabelstapler nur auf dem Betriebsgelände zum Einsatz kommt. Ein Pkw-Führerschein ist nicht zulässig.
Der Lehrgang erfolgt in Theorie und Praxis nach den geltenden Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus.
ANSPRECHPARTNER
Assistenz der GF: Annette Seyffert
Tel.: 036602 2410
E-Mail: pfk-eickmeier@t-online.de
E-Mail: a.seyffert@sortimo-gabelstapler.de